
Wer eine KFZ Versicherung kündigen will, muss immer genau in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen nachlesen, zu wann er aus dem Vertrag ausscheiden kann.
Bei der KFZ Versicherung ist dies zum Glück anders geregelt. Hier greift die einheitliche Regelung, dass man zum Jahresende eine KFZ Versicherung kündigen kann. Dazu bedarf es lediglich einer fristgerechten Einreichung der schriftlichen Kündigung beim Versicherer zum 30. November. Damit stellt man eine vierwöchige Kündigungsfrist sicher, die genau mit Jahresablauf endet.
Seine KFZ Versicherung kündigen kann man ebenfalls, wenn der Versicherer den Beitrag erhöht hat und man mit dieser Beitragserhöhung nicht einverstanden ist. Nicht hiervon betroffen sind selbstverständlich tarifliche Höherstufungen im Schadensfalle. Es geht hierbei nur um reguläre Preiserhöhungen beim Versicherungstarif.
Bekommt man eine solche schriftliche Mitteilung, kann man den Tarif einen Monat nach der Erhöhung kündigen und so den Anbieter wechseln. Dazu muss man nicht das Jahresende abwarten.
Wechselt ein Autofahrer sein Fahrzeug, meldet er in der Regel sein bisher versichertes Fahrzeug ab und lässt bei der Straßenverkehrsbehörde das neue Fahrzeug zu. Mit der KFZ Abmeldung jedoch erlischt auch der Versicherungsvertrag. So ist man nicht daran gebunden, mit dem Neufahrzeug zwingendermaßen beim bisherigen Versicherer zu verbleiben. Wer seine KFZ Versicherung kündigen will, um sich immer wieder den optimalsten und preislich günstigsten Tarif zu sichern, der hält sich an die Frist zum Jahresende.