Die KFZ Vollkaskoversicherung schließt die Teilkaskoversicherung gleich mit ein. Sie sichert das Fahrzeug über die Leistungen der Teilkaskoversicherung hinausgehend noch zusätzlich gegen Vandalismus ab, gegen selbst verursachte Schäden am eigenen Fahrzeug und wenn beispielsweise kein Unfallgegener vorhanden ist, weil er vorher geflüchtet ist, oder weil er keinen gültigen Haftpflichtversicherungsschutz besitzt.
Gegen Naturgewalten ist man in der Teilkaskoversicherung abgesichert. Aber randalierende Vandalen, die ein Fahrzeug mutwillig beschädigen, kommen ebenfalls wie eine Naturgewalt daher. Hier tritt die KFZ Vollkaskoversicherung in Leistung. Schnell kann es einmal geschehen, dass man beim Ein- oder Ausparken sein eigenes Fahrzeug beschädigt. Das ist ärgerlich, kann aber passieren. Mit der KFZ Vollkaskoversicherung ist dies kein Problem. Sie bezahlt den Schaden und man kann den Lack in der Werkstatt wieder ausbessern lassen.
Besonders ärgerlich wird es, wenn ein anderer Verkehrsteilnehmer den Schaden verursacht, aber erfolgreich vom Unfallort flüchtet und nicht mehr ausfindig gemacht werden kann. Dann tritt ebenfalls die KFZ Vollkaskoversicherung in Kraft. Bei Neufahrzeugen oder Jahreswagen, die noch einen sehr hohen Wert besitzen, sollte man nicht auf diesen Versicherungsschutz verzichten.