Sonderkündigungsrecht

Sonderkündigungsrecht nach dem 30.11

Wie jedes Jahr erhalten über 40 Millionen deutsche Autofahrer von ihren KFZ Versicherungen die neuen Prämienberechnungen für das kommende Jahr. Es besteht auch die Möglichkeit, dass jeder Pkw Halter mit einer Verteuerung seiner Prämie rechnen muss, da entweder ihr Wohnort oder ihr Fahrzeug aus verschiedenen Gründen hochgestuft werden. Der Stichtag für einen Versicherungswechsel für das kommende Jahr ist jeweils der 30. November. Das heißt, dass zu diesem Zeitpunkt die ordentliche Kündigungsfrist endet.

Was macht man, wenn man diesen Termin verpasst hat?

Hier hilft das Sonderkündigungsrecht nach dem 30.11. Das heißt, dass man auch nach Ablauf des ordentlichen Kündigungstermins noch die Möglichkeit hat, die KFZ-Versicherung zu wechseln. Denn das KFZ Versicherung Sonderkündigungsrecht nach dem 30.11 gilt in einigen Ausnahmefällen.

  • Erhöht die Versicherung ihre Beiträge auf das nächste Jahr, darf man vom KFZ Versicherung Sonderkündigungsrecht nach 30.11 Gebrauch machen.
  • Dies gilt ebenfalls, wenn eine Neueinstufung des Fahrzeuges in der Typ- oder Regionalklasse von der KFZ-Versicherung durchgeführt wird.
  • Ebenfalls auf das KFZ Versicherung Sonderkündigungsrecht nach 30.11 zurückgreifen darf man, wenn ein Fahrzeugwechsel oder eine Neuzulassung auf das versicherte Fahrzeug erfolgt.
  • Ändert sich etwas an der Vertragsbedingungen oder tritt ein Schadenfall ein, gilt das KFZ Versicherung Sonderkündigungsrecht nach 30.11 auch.

Fristgerecht die KFZ Versicherung kündigen

Jetzt muss man aber noch richtig vorgehen, damit das Sonderkündigungsrecht nach dem 30.11 in Kraft tritt. Erhält man die Beitragsinformation oder die erhöhte Rechnung, hat der Versicherte einen Monat Zeit, um die aktuelle Versicherung zu kündigen. Dabei gilt das Eingangsdatum des Versicherungsschreibens. Die Kündigung muss dabei schriftlich erfolgen und explizit auf die Beitragserhöhung hinweisen. Andernfalls können die Versicherungen das Sonderkündigungsrecht nach 30.11 ablehnen.

Leider wissen viele Versicherungsnehmer nicht, dass das KFZ Versicherung Sonderkündigungsrecht nach 30.11 auch in gewissen Ausnahmefällen gilt. Wer dabei aber richtig vorgeht, hat auch im Dezember noch die Möglichkeit, von Preiskampf der KFZ-Versicherungen zu profitieren. Dabei gelten die gleichen Konditionen wie im regulären Kündigungszeitraum.