Parkschadenschutz

Parkschadenschutz

Für die meisten unter Ihnen gab es schon einmal eine brenzliche Situation auf einem Parkplatz. Wie verzweifelt wären Sie, wenn Sie beispielsweise den gesamten Wochenendeinkauf im Auto verstauen wollen, dann nur noch schnell nach Hause möchten und plötzlich, oh Schreck, sehen Sie einen Kratzer oder gar eine Beule an Ihrem Wagen. Am liebsten möchten Sie jetzt schimpfen und fluchen, doch leider ist da keiner mehr, gegen den Sie wettern könnten.

Wieder einmal war ein sogenannter Parkplatzrempler am Werk, der weder auf Sie gewartet hat, noch einen Zettel mit seinen Personenangaben bei ihrem Auto hinterlegt hat. Sie überlegen: "Gibt es denn für diese Fälle keinen Parkschadenschutz?" Genauso kann es Ihnen passieren, dass sich der hinter ihrem Fahrzeug abgestellte Einkaufswagen selbstständig macht und ihrem Auto einen Lackschaden zufügt.

Wie sieht es dann mit Parkschadenschutz aus?

Bisher blieb der Geschädigte auf den Kosten für die Behebung des Schadens sitzen. Ließ man sich die Reparatur des Kratzers oder einer Beule von der Vollkasko-Versicherung bezahlen, dann folgt, bei Eigenverschulden, garantiert eine Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse.

Seit einiger Zeit bieten Versicherungen für die genannten Fälle ein einzigartiges Leistungspaket an, in dem der Parkschadenschutz mit enthalten ist. Kleine Kratzer, Schäden am Lack oder auch Beulen, die keinen Austausch von Karosserieteilen erfordern, können seit einiger Zeit mit dem Smart-Repair-Verfahren behoben werden. Die Versicherung bestimmt hierzu eine Werkstatt, die für Sie einmal jährlich solch einen Schaden entfernt. Die Kostenpauschale für den Teilkasko-Versicherten beträgt dabei nur etwa 50 Euro.

Der Parkschadenschutz ist nicht nur bei Neuwagen angebracht, denn wer fährt schon gern mit einem Schandfleck auf dem Liebling der Familie durch die Gegend. Das ist doch einfach super! Schadensbeseitigung für 50 Euro und keine Angst mehr vor Rückstufung!