KFZ Versicherung kündigen
Um dem Versicherungsnehmer einen Wechsel zu einem anderen Versicherer nicht unnötig zu erschweren gibt es eine allgemein gültige Kündigungsfrist der Kfz Versicherung. Jeweils zum Ende eines Kalenderjahres ist die Kündigung der Kfz Versicherung möglich. Die schriftliche Kündigung muss bis spätestens 30. November zum Ende des Kalenderjahres erfolgen.
Es ist generell üblich, dass ein Kfz-Versicherungsvertrag, auch wenn er im laufenden Jahr begonnen wird, am 31.12. des Jahres endet. Damit ist jeder Versicherungsnehmer in der Lage seine Kfz Versicherung zum Ende eines Jahres zu kündigen.
KFZ Versicherung außerhalb der Frist kündigen
Selbstverständlich ist es möglich, eine Kfz Versicherung auch außerhalb dieser Frist zu kündigen. Dies ist immer dann der Fall, wenn ein neues Fahrzeug anschafft oder ein Kfz verkauft oder verschrottet wird. Hier kann der Versicherungsnehmer seine Kfz Versicherung kündigen und zwar genau zu dem Datum, zu dem das versicherte Fahrzeug ab- oder umgemeldet wird.
Ein außerordentliches Recht, die Kfz Versicherung kündigen zu können, hat man in der Regel dann, wenn ein regulierungspflichtiger Schaden vorliegt. Ob dies auch beim derzeitigen Versicherer möglich ist, sollte man anhand der Versicherungsbedingungen prüfen.
Kündigung der KFZ Versicherung bei Prämienerhöhung
Auch eine Prämienerhöhung berechtigt zur vorzeitigen Kündigung.
Will ein Versicherungsnehmer seine Kfz Versicherung kündigen, ohne die Kündigungsfrist einzuhalten besteht die Möglichkeit eines Halterwechsels. Dies ist mit zusätzlichen Kosten und evtl. Verlust von Rabatten verbunden.
