KFZ Haftpflichtversicherung

KFZ HaftpflichtBei Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeuges schreibt der Gesetzgeber den Abschluss einer Kfz Haftpflichtversicherung vor.

Jedes Kfz stellt eine potentielle Gefährdung für Andere dar. Um hier abzuwenden, dass entstandene Schäden nicht bezahlt werden, muss eben diese Kfz Haftpflichtversicherung nachgewiesen werden. Mittels einer elektronischen Versicherungsbestätigungskarte wird bei der Anmeldung des Kfz bereits festgelegt, welcher Versicherer Träger dieser Kfz Haftpflichtversicherung sein wird. Aufgrund der elektronischen Versicherungsbestätigung hat der Halter eines Kfz zunächst eine kurze Zeit (ca. 6 Wochen) Haftpflichtversicherungsschutz. Innerhalb dieser Zeit muss er den Antrag auf Abschluss einer Haftpflichtversicherung beim Versicherer unterschrieben haben.

Was versichert die KFZ Haftpflicht?

Die Kfz Haftpflicht deckt Schäden ab, die durch das Führen des Kfz anfallen können. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um Unfallschäden wie die Beschädigung eines anderen Kfz, Sachbeschädigung, wie Straßenschilder, Laternen etc. oder Personenschäden.
Die Schuldfrage ist hier unerheblich, die eigene Kfz Haftpflicht leistet in jedem Fall. Sollte sich herausstellen, dass der Halter nicht schuld an dem Unfall war, einigen sich die Versicherungsgesellschaften untereinander.

In jedem Fall wird aber der Beitragssatz der Kfz Haftpflichtversicherung nach einem Schaden erhöht (Ausnahme: Der Versicherungsnehmer hat einen integrierten Rabattschutz).

Deshalb sollte man, zumindest bei geringer Schadenhöhe prüfen, ob es sich rechnet, den Schaden selbst zu bezahlen. Auch wenn die Kfz Haftpflichtversicherung bereits geleistet hat, hat der Versicherungsnehmer die Möglichkeit, das Geld zu erstatten und damit einer Hochstufung zu entgehen.