Kaskoversicherung
Die Kaskoversicherung - Eine Erweiterung zur Haftpflichtversicherung
In Deutschland muss jedes zulassungspflichtige Fahrzeug mindestens eine Haftpflichtversicherung vorweisen, um zum Straßenverkehr zugelassen zu werden. Ohne die Haftpflichtversicherung, die solche Schäden abdeckt, die einem Dritten, egal ob Sachschaden, Vermögensschäden, immaterielle Schäden oder auch Personenschaden, zustoßen, wird ein Fahrzeug in Deutschland nicht zum Straßenverkehr zugelassen. Darüber hinaus kann der jeweilige Halter eines zulassungspflichtigen Fahrzeugs eine zusätzliche und vor allem freiwillige Kaskoversicherung abschließen. Hierbei unterscheiden sich Teilkaskoversicherungen und Vollkaskoversicherungen.
Die Kaskoversicherung ist immer eine freiwillige Zusatzversicherung, die für Schäden am eigenen Fahrzeug aufkommt, Schäden am fremden Fahrzeug sind automatisch von der abzuschließenden Haftpflichtversicherung abgedeckt.
Die Teilkaskoversicherung
Die Teilkaskoversicherung ist die einfachere Form der Kaskoversicherungen. Sie kommt für Schäden am eigenen Fahrzeug auf, die entstanden sind durch:
- Diebstahl bzw. Raub
- Glasbruchschäden
- Schäden durch Unfälle mit Haarwild
- Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung (Unwetterschaden)
- Marderbiss exkl. Folgeschäden
- Schmorschäden an der Verkabelung
- Brand
- Explosion
Durch die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung im Schadensfall lassen sich die zu zahlenden Beiträge zur Kaskoversicherung mildern. Viele Versicherungen bieten einen sog. Schadenfreiheitsrabatt an, d.h. die Beiträge verringern sich mit zunehmender Laufzeit ohne Schaden. Außerdem spielen die Regionalklasse sowie die Typenklasse für die Beitragsfindung eine wichtige Rolle. Alle diese Komponenten spielen in den zu zahlenden Beitrag mit hinein.
Die Vollkaskoversicherung
Grundsätzlich beinhaltet die Vollkaskoversicherung alle Leistungen der Teilkaskoversicherung, sie deckt jedoch zusätzlich noch folgende Schäden ab:
- Vandalismus
- selbst verursachte Schäden am eigenen Fahrzeug (Unfallschäden)
Selbstverständlich werden Schäden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nicht mit versichert, die Kosten für die Reparaturen solcher mutwilligen Zerstörungen bzw. Beschädigungen muss der Verursacher selbst tragen.
Grundsätzlich ist jedem Fahrzeughalter der Abschluss einer Kaskoversicherung zu empfehlen. Denn wie schnell entsteht einer der oben genannten Schäden? Und oft lohnt und rechnet sich die Kaskoversicherung bereits nach dem ersten Versicherungsfall.
