Haftungsumfang
Was umfasst den Haftungsumfang?
Der Begriff Haftungsumfang bezeichnet in der Autoversicherung den finanziellen Rahmen, der durch einen Schaden entstanden ist und für den der Erzeuger des Schadens zu haften hat. Der Haftungsumfang umfasst dabei Personen-, Sach- und Vermögensschäden in gleicher Weise und kann meist nicht unmittelbar nach dem Unfall festgestellt werden. Vielmehr ist es üblich, den Umfang durch ein Gutachten ermitteln zu lassen bzw. den entstandenen Schaden durch fachliches Personal wie eine KFZ Werkstatt begleichen zu lassen, wodurch sich letztlich der Haftungsumfang in seiner finanziellen Größe ergibt. Ist rechtlich nach einem Unfall eindeutig geklärt, welche beteiligte Partei für den entstandenen Schaden aufzukommen hat, so muss der Schädigende bzw. dessen Versicherung den Schaden in dem finanziellen Umfang begleichen, wie er als Haftungsumfang ausgegeben wurde.
Der Umfang einer Haftung ist meistens der zweite Schritt nach der generellen Feststellung, ob eine Haftungspflicht überhaupt vorliegt. Nicht immer sind alle Situationen des Straßenverkehrs eindeutig zu analysieren, so dass sich Versicherungen nicht selten weigern, ihre Ersatzleistungen im festgelegten Umfang zu begleichen, sofern im Vorfeld nicht eindeutig geklärt wurde, ob eine Haftungspflicht wirklich gegeben ist. Wird in diesen Streitfällen ein Verkehrsgericht zur Lösung des Konfliktes aufgesucht, wird von diesem im Regelfall auch der Haftungsumfang festgelegt, der sich nicht immer eindeutig aus dem entstandenen Schäden eines Geschädigten heraus ergibt. Vor allem entstandene Vermögensschäden sind meist sehr abstrakt und in ihrem Umfang nur mühsam abzuschätzen, so dass hier zwingend das Urteil eines sachverständigen Gutachters notwendig wird.
Ermittlung des Haftungsumfangs
Bezogen auf Sachschäden gilt in Deutschland seit einigen Jahren eine besondere Regelung, wie der Haftungsumfang zu ermitteln ist. Der Geschädigte kann sich in diesem Fall stets frei entscheiden, ob er den Schaden an seinem Fahrzeug unmittelbar durch eine Werkstatt beheben lassen möchte oder erst einen Gutachter die Schäden analysieren und von diesem den vermeintlichen Schadenswert ermitteln lässt. Bei der späteren Verhandlung mit der gegnerischen Versicherung sind beide Herangehensweisen legitim, um den Schaden im finanziell richtigen Umfang geltend zu machen und zu seinem Schadenersatz zu gelangen.
