Garantieversicherung
Garantieversicherung - eine gesonderte Form der KFZ Versicherung
Die Garantieversicherung ist eine gesonderte Form der KFZ Versicherung, die ergänzend zu einem Haftpflichtschutz abgeschlossen werden kann. Die Garantieversicherung muss nicht verpflichtend gewählt werden, stellt jedoch gerade beim Ankauf eines Gebrauchtwagens aus privater Hand eine sehr sinnvolle Option dar, um sich gegen mögliche Reparaturen und Schäden des Fahrzeugs finanziell abzusichern. Beim Erwerb eines Neufahrzeugs sind Garantieversicherungen eher unüblich, da ihre Laufzeit bei kaum einem Versicherer über die gesetzlichen Garantiefristen hinausgeht und somit keine Verbesserung des finanziellen Schutzes des Fahrzeughalters darstellt.
Risikominimierung mit der Garantieversicherung
Durch die Garantieversicherung soll das Risiko ausgeschlossen werden, dass ein eben erst erworbener Gebrauchtwagen nach wenigen Wochen oder Monate Schäden präsentiert, die durch teure Reparaturen beseitigt werden müssen. Sollte es sich bei dem Fahrzeug um einen Gebrauchtwagen handeln, den der Fahrzeughalter von einem privaten Verkäufer erworben hatte, fällt der Nachweis über das Vorliegen der Mängel zum Kaufzeitpunkt meist sehr schwer. Zwar wird in vielen Fällen ein Werkstattbericht oder ähnliches vor dem Verkauf vorgelegt, doch auch dieser überprüft das Auto meist nur grundlegend und deckt so nicht jeden kleinsten Mängel auf, der jedoch einige Wochen später das Auto zum Erlahmen bringt.
Anders als beim Kauf eines Neuwagens oder bei Geschäften mit einem Großhändler entfällt bei einem solch privaten Kauf die Gewähr einer Garantie, so dass der Käufer auf den Mängeln sitzenbleibt und ihre Beseitigung aus eigener Tasche bezahlen muss.
Absicherung des Fahrzeugs
Mit einer Garantieversicherung kann sich der neue Fahrzeughalter bei seiner Versicherung genau gegen dieses Risiko absichern. Die Garantieversicherung hat dabei je nach Wunsch des Versicherungsnehmers eine Laufzeit von sechs bis 24 Monaten und kommt für einen Großteil der Fahrzeugschäden auf, die in dieser Zeit entstanden sind und beseitigt werden müssen. Diese Form der Versicherung ist jedoch kein Freibrief für den Fahrzeughalter, sich verschiedene Fahrzeugteile auf Kosten seiner Versicherungsgesellschaft ersetzen zu lassen. Viele Verträge zur Garantieversicherung schließen ganz bewusst Verschleißteile oder andere Elemente des Fahrzeugs aus, um aus der Erfahrung heraus nicht für Schäden finanziell herangezogen werden, die auch sonst nicht in den klassischen Garantieschutz fallen würden. Vor der Unterzeichnung einer entsprechenden Versicherung sollte sich der Versicherungsnehmer somit ganz gezielt informieren, welche Elemente und Fahrzeugteile zum Garantieschutz zählen, das sich hier auf dem Versicherungsmarkt ein großes Spektrum an Unterschieden ergibt.
