Forderungsausfall

Der Forderungsausfall im Versicherungswesen

Der Forderungsausfall tritt im Versicherungswesen dann ein, wenn es nicht zur Begleichung einer finanziellen Forderung im Falle eines Schadens kommt. Der Forderungsausfall spielt somit sowohl in der KFZ-Versicherung wie auch in der klassischen Haftpflichtversicherung eine Rolle, wo durch Analyse eines Sachverhalts meist eindeutig bestimmt werden kann, welche beteiligte Partei zum Schadenersatz gegenüber der anderen Seite verpflichtet ist. Durch eine Forderungsausfallversicherung besteht zusätzlich die Möglichkeit, das Risiko des Forderungsausfalls von der eigenen Person abzuwenden und so in jedem Fall in der Schadenssituation mit einem Schadenersatz rechnen zu können.

Wenn der Forderungsausfall eintritt

Dass ein Forderungsausfall eintritt, liegt häufig an einem fehlenden Haftpflichtschutz des Unfallpartners bzw. der schädigenden Partei. Vor allem bei der klassischen Haftpflichtversicherung, die nicht zwingend in Deutschland als Versicherung abgeschlossen werden muss, kann die schädigende Partei durch die Kostenübernahme überfordert sein, die sich im Falle eines Schadens ergibt. In der KFZ Haftpflichtversicherung sind die Rahmenbedingungen für den Forderungsausfall meist komplexer, da der Haftpflichtschutz für ein Fahrzeug zwingend vorgeschrieben ist. Hier können beispielsweise juristische Streitigkeiten oder die fehlende Einsicht der gegnerischen Partei der Grund sein, dass es nicht zu Leistungen aus der Haftpflichtversicherung des Unfallpartners kommt. Auch bei grob fahrlässigem Verhalten kann die gegnerische Versicherung seinem Versicherungsnehmer den Schutz versagen, so dass es zu einem Forderungsausfall für den Geschädigten kommt.

Absicherung mit der Forderungsausfallversicherung

Sich aktiv gegen einen entsprechenden Ausfall zu schützen, kann durch eine Forderungsausfallversicherung realisiert werden. Diese ist nicht zwingend Bestandteil eines Haftpflichtvertrages, kann jedoch explizit bei der Aushandlung eines solchen Vertrages mit einem Versicherungsunternehmen angesprochen werden. Sinn und Zweck der Forderungsausfallversicherung ist die Kostenübernahme des Schadens durch die eigene Versicherung, selbst wenn kein eigenes Verschulden des Versicherungsnehmers vorliegt. Der Jahresbeitrag für eine entsprechende Ergänzung fällt entsprechend etwas höher als bei einem gewöhnlichen Haftpflichtschutz ohne Forderungsausfallversicherung aus, da der Forderungsausfall in der Praxis jedoch verhältnismäßig selten eintritt, muss man als Versicherungsnehmer nicht mit einer übermäßigen hohen, finanziellen Belastung für diese Zusatzleistung rechnen.

Forderungsausfall bei KFZ Versicherungen

Die Absicherung des Forderungsausfall ist vor allem bei klassischen KFZ Versicherung nicht standardmäßig Bestandteil eines Vertrages. Als wesentliches Vertragselement zählt diese Absicherung jedoch zum sogenannten KFZ Schutzbrief, der bei den meisten Versicherungsgesellschaften ergänzend abgeschlossen werden kann und viele Zusatzleistungen rund um das versicherte Fahrzeug bietet.