Fahrzeugrückholung
Die Dienstleistung der Fahrzeugrückholung
Die Fahrzeugrückholung ist eine Dienstleistung, die in vielen Verträgen der klassischen Autoversicherung mit eingeschlossen ist. In manchen Fällen ist die Fahrzeugrückholung ein Bestandteil des Kaskoschutzes, andere Versicherer schließen die Fahrzeugrückholung automatisch in einen Grundtarif ohne expliziten Kaskoschutz mit ein. Im Normalfall kommt die Fahrzeugrückholung jedoch in allen Fällen zum Tragen, wo auch der Diebstahl des Fahrzeugs mit in den Versicherungsschutz eingeschlossen wurde, wie es üblicherweise bei Teilkaskotarifen geschieht.
Vereinbarung der Fahrzeugrückholung
Grundlegender Gegenstand der Vereinbarung zur Fahrzeugrückholung ist die Situation, dass der Versicherungsnehmer vom Diebstahl seines Fahrzeugs betroffen ist, dieses jedoch nach einer gewissen Zeit wieder auftaucht. Da das wiedergefundene Fahrzeug schlimmstenfalls viele Hundert Kilometer vom Wohnort des Versicherungsnehmers entfernt aufgefunden sein könnte, ergeben sich für diesen zur Rückholung des Fahrzeugs Kosten, die normalerweise aus der eigenen Tasche zu zahlen wären.
Diese Kosten können beispielsweise den Preis für ein Bus- und Bahnticket umfassen, mit dem der Autobesitzer zu seinem wieder aufgetauchten Fahrzeug reist. Je nach Versicherung werden diese Kosten der Fahrzeugrückholung jedoch mit übernommen, wobei die meisten Versicherungen hier mit pauschalen Beträgen bis zu einem Maximalbetrag arbeiten. In den Konditionen des Versicherungsschutzes kann auch detailiert festgelegt werden, ob sich ein Versicherungsnehmer für das Reisen in der ersten Klasse der Deutschen Bahn entscheiden darf oder in der zweiten Klasse reisen muss.
Wer braucht keine Fahrzeugrückholung?
Wer als Fahrzeughalter Mitglied in einem Automobilclub ist, kann auf die Leistung der Rückholung eines Fahrzeugs im Regelfall verzichten, da diese automatisch über den Automobilclub mit eingeschlossen wird. In vielen dieser Fälle muss sich der Fahrzeughalter noch nicht einmal selbst um die Rückholung seines Fahrzeugs bemühen, sondern bekommt diese als Serviceleistung durch einen Mitarbeiter des Automobilclubs abgenommen. In einzelnen Fällen und je nach Wahl des Tarifs kann ein entsprechender Service auch durch eine klassische Automobilversicherung in Anspruch genommen werden.
