Fahrerschutzversicherung
Fahrerschutzversicherung
Bei selbst- oder mit verschuldeten Unfällen stellt sich den PKW-Fahrern ein Problem dar, das nicht unterschätzt werden sollte. Im Rahmen der üblichen Kraftfahrtversicherung ist der Kraftfahrer nicht ausreichend abgesichert gegen Personen-Schäden und deren entstehende Folgen nach einem Unfall mit oder ohne Fremdbeteiligung wie Schmerzensgeld oder Verdienstausfall abgesichert, denn im Gegensatz zu den Mitfahrern hat der Fahrer des PKWs keinen Anspruch auf eine Entschädigung durch die KFZ Haftpflichtversicherung, während die Mitfahrer bei Personenschäden einen Anspruch auf Entschädigungen durch die Kraftfahrzeug Haftpflichtversicherung haben. Die eigene Kraftfahrzeug-Haftpflicht-Versicherung springt in diesen Fällen nicht ein.
Die Schutzversicherung für die Fahrer schließt diese wichtige Lücke. Ebenso bei Insassen-Unfallversicherungen ist der Kraftfahrer nicht immer automatisch in den Schutz eingebunden. Für diese Risikofälle bietet sich die Fahrerschutzversicherung an.
Zusätzlicher Schutz für den Fahrer mit der Fahrerschutzversicherung
Die Fahrerschutzversicherung ist eine eigenständige, frei wählbare und zusätzliche Versicherung, die die Kraftfahrer zu einer bestehenden KFZ-Haftpflicht- oder Kaskoversicherung abschließen können. Die Schutzversicherung gilt in dem Fall für den berechtigten Kraftfahrer des versicherten Fahrzeugs, welches gegen Prämienzuschlag mitversichert werden kann.
Welche Schäden deckt die Fahrerschutzversicherung ab?
Die Schutzversicherung deckt Personenschäden des berechtigten Kraftfahrers (Mindestalter 23 Jahre) ab, die dieser selbst- oder mit verschuldet hat, wobei sich Höhe und Umfang der Leistungen jeweils nach dem Personenschaden des Fahrers, der entstanden ist, richten. Die Besonderheit liegt darin, dass ein Schaden im Bereich der Fahrerschutzversicherung nicht den Schadenfreiheitsrabatt der Haftpflichtversicherung belastet, die Fahrerschutzversicherung ist ohne Selbstbeteiligung. Die Versicherungsleistungen werden vom Versicherer ohne Selbstbehalt erbracht.
Welche Kosten übernimmt die Fahrerschutzversicherung?
Die Fahrerschutzversicherung übernimmt Kosten für die des Fahrers ganz oder teilweise selbstverschuldeten Schäden oder Folgekosten wie:
- Schmerzensgeld
- Verdienstausfall
- Umbaumaßnahmen
- Haushaltshilfe
- Hinterbliebenenrente
bis zu einem bestimmten, vertraglich geregelten Betrag je Versicherungsjahr. Ausgenommen vom Versicherungsschutz sind beispielsweise:
- Vorsätzlich herbei geführte Schäden
- Schäden, die durch Alkoholeinfluss des Fahrers entstanden sind
- Schäden, die der Versicherungsnehmer verursacht hat und nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis war.
Beiträge/Kosten für die Fahrschutzversicherung
Der monatliche Beitrag dies Fahrerschutzversicherung ist im Gegensatz zu den möglichen enormen Folgekosten in einem Schadenfall gering. Aufgrund der ziemlich hohen statistischen Werte als Kraftfahrer beim Verkehrsunfall verletzt zu werden sowie dem dagegen vergleichsweise niedrigen Beitrag der Schutzversicherung von etwa 20 bis 30 Euro sollte eigentlich jeder Fahrer seine KFZ Versicherung um die Fahrerschutzversicherung ergänzen.
Jedes Jahr werden bei mehr als 2,2 Millionen Verkehrsunfällen etwa 300000 PKW-Insassen verletzt, 4000 Pkw-Insassen sogar getötet und
bei etwa 70 Prozent aller verletzten sowie getöteten Insassen des PKWs handelt es sich dabei um den Fahrer. Die Schutzversicherung ist eine Art Vollkasko für den Kraftfahrer.
