Europa KFZ Versicherung

Seit der Liberalisierung des Versicherungsmarktes im Bereich der Europäischen Union im Jahr 1994 gibt es grundsätzlich die Möglichkeit, auch eine Kfz Versicherung aus dem europäischen Ausland für ein in Deutschland zugelassenes Kfz zu wählen. Allerdings hat die Bundesagentur für Finanzdienstleistungsaufsicht hier eine ganze Reihe von Vorschriften erlassen, die beachtet werden müssen.

Vorraussetzungen für europäische KFZ Versicherungen

Zunächst einmal muss der EU-Versicherer auch die gesetzlichen Haftungsbedingungen des jeweiligen Landes, in dem das Kfz zugelassen wird, erfüllen. In Deutschland werden solche Europa Kfz Versicherungen nur geduldet, wenn entweder eine Niederlassung in Deutschland besteht oder die Garantie, dass im Schadenfall ein Mitarbeiter dieser Europa Kfz Versicherung nach Deutschland entsendet wird.

Darüber hinaus müssen die gesetzlichen Mindestdeckungssummen in der Kfz Haftpflichtversicherung auf jeden Fall eingehalten werden.

Die Prüfung der Angebote von diesen Europa Kfz Versicherungen ist für den Nicht-Fachmann ausgesprochen schwierig. Der erste Schritt sollte allerdings sein, sich bei der Bundesagentur für Finanzdienstleistungsaufsicht darüber zu informieren, ob der gewählte Versicherer für Deutschland zertifiziert ist. Denn die zuständige Kfz Zulassungsbehörde wird dies bei der Anmeldung des Kfz auf jeden Fall überprüfen und sollte ein solches Zertifikat für den gewählten Versicherer nicht vorliegen, wird die Anmeldung auch nicht durchgeführt.

Auch die Preis-Leistungsverhältnisse und die Auswirkung auf die erfahrenen Schadenfreiheitsklassen sind für den Laien schwer zu überblicken. Deshalb sollte man ganz genau überlegen, ob eine solche Europa Kfz Versicherung wirklich von Vorteil ist.