Bindefrist

Was ist eine Bindefrist?

Als Bindefrist bezeichnet man eine Frist, die im Rahmen privatwirtschaftlichen Vereinbarungen eine verbindliche Frist bezeichnet, die dazu dient, dass sich das jeweils für einen Auftrag anbietende Unternehmen fristgerecht zur Erbringung einer bestimmten Leistung zu einem jeweils festgesetzten Termin zu einem vertraglich vereinbarten Preis und in einer vorher bestimmten Ausführung gegenüber dem Auftraggeber. Somit ist die Bindefrist das vertragliche Vereinbaren einer bestimmten Frist zu einem bestehenden Auftrag, der beide Vertragsparteien zustimmen müssen. In der Privatwirtschaft gehört das Festsetzen einer Frist zu einem geläufigen Bestandteil beim Aufsetzen geschäftlicher Verträge, die zwischen dem jeweiligen Auftraggeber und dem jeweiligen Auftragnehmer vor Beginn geschäftlicher Beziehungen ausgehandelt und aufgesetzt werden.
Für einzelne Bereiche der Wirtschaft, wie zum Beispiel der Bauwirtschaft, gibt es spezielle gesetzliche Regelungen, die vorschreiben, dass ein Bieter solange einer Bindefrist unterliegt wie er an einen Auftrag auch gebunden ist. Bei Verträgen der Bauwirtschaft wird die Bindefrist durch den Paragraph 19 des Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen gesetzlich (VOB) geregelt.

Nichteinhaltung der vertraglichen Frist

Wird eine vertraglich vereinbarte Frist allerdings vom Auftragnehmer nicht eingehalten, so dass zum Beispiel mit Verzug geliefert wird, ein abweichender Preis verlangt wird oder aber die Ausführung nicht an die vertraglichen Bestimmungen gehalten worden ist, dann kommt die sogenannte Konventionalstrafe zum Tragen, die ebenso von Auftraggeber und Auftragnehmer für den Fall von Abweichungen bei der Auftragserfüllung in einem Vertrag neben der Bindefrist vereinbart wird.

Die Bindefrist stößt nicht nur auf Zuspruch, sondern zieht auch zahlreiche Kritiker nach sich, die vor allem die rechtliche Wirksamkeit einer vertraglich vereinbarten Frist scharf kritisieren und in Frage stellen. Die hauptsächlichen Kritikpunkte sind hierbei zum einen auf der Bindefrist, die sich nicht nur auf die Konditionen, sondern auch auf die Leistung bezieht und zum anderen die sogenannte "vereinbarte" Konventionalstrafe bei der Nichterbringung der vereinbarten Leistung sowie der Nichterfüllung vertraglich festgeschriebenen Konditionen, wenn der Anbieter einer bestimmten Leistung nach dem Zuschlag für das Angebot noch keinerlei Bestätigung des Auftrages abgegeben hat.

Bestandteil des deutschen Versicherungsrechtes

Die Bindefrist ist als Sachverhalt auch Bestandteil des deutschen Versicherungsrechtes im Allgemeinen und bedient sich somit einer bestimmten gesetzlichen Grundlage, derer sich sowohl der Auftraggeber als auch der Auftragnehmer bedienen dürfen und im Streitfall und bei Nichterfüllung vertraglich vereinbarter Leistungen und Konditionen von beiderseiten in Anspruch genommen werden darf. Mit dem Absenden des Antrages durch den Antragssteller ist dieser für einen bestimmten Zeitraum an diesen Antrag auch gebunden und kann diesen außerhalb bestimmter Widerrufs- und Widerspruchsrechte weder widersprechen noch widerrufen. Festgesetzt ist diese Regelung im Paragraph 145 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) der Bundesrepublik Deutschland.