Beitragsanpassungsklausel

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Die Beitragsanpassungsklausel ist eine vertragliche Klausel, die sich in erster Linie in der privaten Krankenversicherung finden lässt. Durch die Beitragsanpassungsklausel erhält die Versicherung die Möglichkeit, eine Änderung am jährlich zu zahlenden Beitrag des Versicherten vorzunehmen, ohne dass hierfür ein neues Versicherungsverhältnis entstehen bzw. ein neuer Vertrag unterzeichnet werden müsste. Gerade letzteres wäre sonst nicht nur bei Versicherungsverträgen üblich, da jede inhaltliche Änderung eines Vertrages dem Versicherten ein Sonderkündigungsrecht einräumt und somit einen alten Vertrag zu Nichte machen kann.

Eine wesentliche Rolle spielt die Beitragsanpassungsklausel in der privaten Krankenversicherung deshalb, da sich hier das Risiko der Absicherung für die Versicherung im Laufe der Zeit ändert. Aufgrund von Erkrankungen und der natürlichen Alterung einer versicherten Person stellt diese im Laufe der Jahre ein immer größeres Risiko für die private Krankenversicherung dar, so dass die anfänglich berechneten Jahresbeiträge nicht mehr zur Deckung all dieser Risiken ausreichen. Was von Seiten der Versicherung gewünscht ist, ist die Möglichkeit, automatisch im jährlichen Rhythmus auf diesen Umstand Rücksicht zu nehmen und im Bedarfsfall den Beitrag zur Krankenversicherung eigenmächtig anzupassen. Die Beitragsanpassungsklausel lässt sich somit in nahezu jedem Versicherungsvertrag zur PKV finden, da faktisch kein Versicherer bereit ist, eine Person über Jahre und Jahrzehnte zum gleichen Tarif abzusichern. Versicherungsmathematisch wäre dies zwar möglich, würde allerdings vom ersten Beitragsjahr an sehr hohe Beiträge mit sich bringen, in welche bereits die Risiken späterer Erkrankungen mit einkalkuliert wären.

Die Beitragsanpassungsklausel der privaten Versicherer muss somit zwar von den Versicherten hingenommen werden, jedoch ist durch diese nicht jede, beliebige Erhöhung des Beitrags erlaubt. Weiterhin genießt der Versicherte verschiedene Kündigungsfristen für seinen Vertrag, wobei eine Erhöhung nach der Beitragsanpassungsklausel weiterhin ein Sonderkündigungsrecht begründet. Nach diesem kann der Versicherte bis zu 14 Tage nach Ankündigung der Beitragserhöhung den Vertrag kündigen, muss jedoch einen Nachfolgeschutz durch einen anderen Versicherer präsentieren können. Da seit wenigen Jahren die erworbenen Anwartschaften in einem Vertrag zur PKV zum neuen Versicherer mitgenommen werden können, wird unabhängig von der Beitragsanpassungsklausel von immer mehr Versicherten das Recht genutzt, sich für den Schutz durch eine andere Versicherung zu entscheiden.