Beihilfebescheinigung
Beihilfebescheinigung ist ein wesentliches Dokument
Die Beihilfebescheinigung ist ein wesentliches Dokument in der privaten Krankenversicherung, welches neben den gewöhnlichen Versicherungsdokumenten verdeutlicht, dass eine Person zur Beihilfe berechtigt ist. Die Beihilfebescheinigung spielt vor allem für den Arbeitgeber und die Festsetzungsstelle eine wesentliche Rolle, wenn ein Angestellter für seine gesundheitliche Absicherung einen Tarif der privaten Anbieter gewählt hat, für welchen der Arbeitgeber oder die Festsetzungsstelle ähnlich wie bei einer gesetzlichen Krankenkassen einen Anteil übernimmt.
Nicht jede Person ist dazu berechtigt, im Rahmen der privaten Krankenversicherung einen Beihilfetarif auszuwählen. In den meisten Fällen werden derartige Tarife für Beamte angeboten, die ähnlich wie Selbstständige oder Freiberufler in vollem Umfang für die monatlichen Kosten des gewählten Tarifs aufkommen müssen. Zwar gibt es hier im Vergleich zu einer selbstständigen Tätigkeit einen direkten Arbeitgeber, beispielsweise den Bund oder ein Bundesland, dennoch muss dieser als vermeintlicher Arbeitgeber nicht den klassischen Arbeitgeberanteil an der gesundheitlichen Vorsorge übernehmen. Je nach Beschäftigungsverhältnis kann sich der Arbeitgeber eines Beamten hierzu allerdings bereiterklären, wobei dieser jedoch eine Beihilfebescheinigung von der entsprechenden, angestellten Person präsentiert bekommen möchte. Diese bescheinigt nicht nur, dass der Erwerbstätige wirklich in einem Tarif der privaten Krankenversicherung abgesichert ist, sondern vor allem, dass dieser in den Genuss eines Beihilfetarifs gekommen ist, der vielfach günstiger ist als ein klassischer Tarif in der PKV.
Eine weitere Rolle spielt die Beihilfebescheinigung bei der sogenannten Beihilfefestsetzungsstelle. Bei dieser besteht die Möglichkeit, sich Anteile des jährlichen Beitrags wieder zurückzuholen, was dem aktiven Charakter der Beihilfe in der privaten Krankenversicherung entspricht. Auch in diesem Fall muss die Festsetzungsstelle eindeutig erkennen können, dass es sich beim Antragsteller wirklich um einen privat Versicherten in einem Beihilfetarif handelt. Durch die Vorlage der Beihilfebescheinigung wird dies deutlich, so dass die Gewähr von Beihilfezahlungen meist nur noch eine Formsache darstellt.
