begleitetes Fahren

Sonderregelung - begleitetes Fahren

Als begleitetes Fahren bezeichnet man eine Sonderregelung, die in Deutschland das Zulassen von Personen im Alter von 17 Jahren zum Straßenverkehr beinhaltet. Daher wird begleitetes Fahren auch als Führerschein ab 17 oder BF 17 bezeichnet. Kern der Sonderregelung ist die Möglichkeit für Jugendliche im Alter von 17 Jahren den Führerschein der Klasse B und der Klasse BE bei einer Fahrschule erwerben zu können. Die nach erfolgreicher theoretischer und praktischer Fahrprüfung erworbene Fahrerlaubnis darf allerdings nur dann genutzt werden, wenn mit einer in der Prüfungsbescheinigung namentlich genannten Begleitperson gefahren wird.

Der Modellversuch des begleiteten Fahrens

Begleitetes Fahren wurde in Deutschland erstmals im Bundesland Niedersachsen als Modellversuch eingeführt und vom ehemaligen niedersächsichen Verkehrsminister Walter Hirche immens subventioniert. Kritisiert wurde dieser Versuch des BF 17 allerdings von verschiedenen Verbänden, wie zum Beispiel dem ADAC, da man mit der Erteilung eines Führerscheins an 17-Jährige eine erhebliche Gefährdung der allgemeinen Verkehrssicherheit in Niedersachsen und Deutschland befürchtete. Der Hintergrund für die scharfe Kritik des ADAC am begleitenden Fahren lag vor allem an einem anderen Führerscheinmodell, dass sowohl vom ADAC als auch von anderen deutschen Bundesländern favorisiert worden ist. Dieses andere Modell sah statt einer Führerscheinerteilung an 17-Jährige eine Verkürzung der eigentlichen Probezeit bei Fahranfängern, wenn diese an einem speziellen Fahrsicherheitstraining teilnehmen würden.

Aller Kritik zum Trotz startete Niedersachsen zum 19. April des Jahres 2004 das Pilotprojekt begleitetes Fahren. Die Bedingungen wichen allerdings vom später bundesweit eingeführten Modell ab. So durften als Begleitpersonen nur die Erziehungsberechtigten der Jugendlichen eingetragen werden, auch wenn sie über keine Fahrerlaubnis verfügten oder während der Fahrt unter Alkoholeinfluss standen. Weiterhin mussten die Bewerber zustimmen, dass Daten wie zum Beispiel Unfälle oder Punkte in Flensburg währed der Probezeit behördlich erfasst und statistisch ausgewertet werden, was eine spezielle Forschergruppe der Universität in Gießen übernahm. Am 19. Mai 2004 wurde in Braunschweig die erste erfolgreiche Führerscheinprüfung beim Begleitenden Fahren absolviert. Die Testphase des BF 17 endete zum 12. Juli 2007, als der Verkehrsminister Walter Hirche die Ergebnisse der Öffentlichkeit im Rahmen eines Abschlussberichtes mitteilte. So wurden von Fahranfängern mit Begleitpersonen rund 28,5 Prozent weniger Unfälle verursacht und darüber hinaus etwa 22,7 Prozent weniger Delikte im Straßenverkehr im Vergleich zu Fahranfängern, die ihren Führerschein regulär im Alter von 18 Jahren erworben hatten.

Der Gestzentwurf zum begleiteten Fahren

Zum 17. Juni des Jahres 2005 erfolgte ein Gesetzesentwurf im Bundestag, der maßgeblich den Weg für eine bundesweite Regelung zum begleiteten Fahren freigemacht hatte. Der Paragraph 6e des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) wurde am 8. Juli vom Bundesrat verabschiedet und beinhaltete die Option für die Bundesländer, ob sie sich für ein Begleitetes Fahren entscheiden oder auch nicht. Von Niedersachsen wurde die neue Regelung zum 1. März des Jahres 2006 angenommen und zum 1. Januar 2008 hatte Baden-Württemberg als letztes deutsches Bundesland die Neuregelung installiert. Befristet war diese neue Führerscheinregelung zunächst zum 1. August 2010. Am 17. Juni des Jahres 2010 wurde diese Regelung als Dauerrcht in das Straßenverkehrsgesetz aufgenommen und somit endete die bundesweite Testphase. Laut der bundeseinheitlichen Regelung dürfen nur Personen mit einem mindestens fünf Jahre gültigen Führerschein und einem Mindestalter von 30 Jahren als Begleitpersonen eingetragen werden. Weiterhin dürfen sie weder alkoholisiert als Beifahrer sein noch mehr als drei Punkte in Flensburg haben.