Allgemeine Versicherungsbedingungen

Die allgemeinen Versicherungsbedingungen

Allgemeine Versicherungsbedingungen ist das Kleingedruckte eines jeden Versicherungsvertrags. Es handelt sich hierbei um die dem Versicherungsvertrag beigefügten Vertragsklauseln, welche vom Versicherer vorformuliert werden und in den Versicherungsvertrag einbezogen sind. Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen sind die Rechte und Pflichten des Versicherers sowie des Versicherungsnehmers. Die Bedingungen legen den Versicherungsfall fest und enthalten die Risikobeschreibungen. Die allgemeinen Versicherungsbedingungen werden nur dann Bestandteil des Vertrags, wenn der Versicherer den Versicherungsnehmer bei Vertragsschluss ausdrücklich auf diese hinweist, der Kunde diese vor der Antragsstellung erhält und dem Kunden die Möglichkeit geboten wird, von deren Inhalt Kenntnis zu nehmen und der Versicherungsnehmer mit der Geltung einverstanden ist, das heißt, den Bedingungen vor der abschließenden Vertragsbindung nicht widerspricht.

Die allgemeinen Versicherungsbedingungen sind ein wichtiger Bestandteil des Vertrags. Diese legen zum Beispiel fest, wie bzw. in welchem Umfang im Schadensfall der Versicherungsnehmer entschädigt wird und ebenso, wie sich dieser im Schadensfall verhalten muss. Darüber hinaus enthalten die Bedingungen Regelungen über Zahlungen, die Prämien-Fälligkeit, die Voraussetzungen für die Prämienanpassungen und -rückerstattungen, über den Beginn und den Umfang des Versicherungsschutzes und die Dauer sowie die Beendigung des Versicherungsvertrags und der Kündigungsfrist. Oft werden die Allgemeine Versicherungsbedingungen durch "Besondere Versicherungs- bzw. Tarifbedingungen" ergänzt. Die Allgemeinen Bedingungen dürfen den Versicherungsnehmer nicht unangemessen benachteiligen.

Insbesondere in den Bereichen der privaten Krankenversicherung und -zusatzversicherung sowie Berufsunfähigkeitsversicherung ist es möglich, dass sich die Allgemeinen Bedingungen der verschiedenen Versicherungsgesellschaften sehr stark unterscheiden. Daher sollte der Versicherungsnehmer vor Vertragsunterschrift auf jeden Fall einen gründlichen Blick in die Allgemeinen Versicherungsbedingungen und ebenso in die konkreten Versicherungs- oder Tarifbedingungen werfen, denn aufgrund der Harmonisierung des Versicherungsmarktes in Europa müssen die Allgemeinen Bedingungen nicht mehr von der Aufsicht der Versicherungsgesellschaften genehmigt werden. Bei Vertragsänderungen, beispielsweise die Anpassung der Versicherungssumme, können neuere Allgemeine Versicherungsbedingungen Vertragsinhalt werden (unter den genannten Voraussetzungen). Mit den Neuerungen können erhebliche Änderungen, beispielsweise der Ausschluss eines Gegenstands bei Diebstahl, verbunden sein.