allgemeine Kraftfahrtversicherungsbedingungen
allgemeine Kraftfahrtversicherungsbedingungen (AKB)
Allgemeine Kraftfahrtversicherungsbedingungen sind die Grundlage eines jeden Versicherungsvertrages in der Autoversicherung, die auch speziell für diesen Versicherungsbereich erstellt wurden. Allgemeine Kraftfahrtversicherungsbedingungen sind dabei unabhängig von einzelnen Versicherungen gut miteinander vergleichbar und regeln hierbei grundlegend alle elementaren Rechte und Pflichten, die sich durch die Unterzeichnung eines gemeinsamen Vertrages ergeben. In dieser Hinsicht stellen allgemeine Kraftfahrtversicherungsbedingungen die Basis für einen umfassenden Versicherungsschutz für ein Fahrzeug dar, wobei der Versicherungsnehmer mit allen vertraglichen Verpflichtungen seiner Versicherung rechnen kann, sofern er regelmäßig und ordnungsgemäß seine Beiträge entrichtet.
Die Höhe der zu zahlenden Beiträge sowie besondere Vertragselemente werden nicht durch allgemeine Kraftfahrtversicherungsbedingungen (AKB) umfasst, sondern in den besonderen Versicherungsbedingungen geregelt, die individuell zu jedem Fahrzeug abgeschlossen werden. Aus den AKBs lässt sich somit also nicht der explizite Versicherungsumfang des geschlossenen Vertrages sowie der Jahresbeitrag auslesen. Vielmehr werden durch die allgemeinen Kraftfahrtversicherungsbedingungen grundlegende Gebahren der Versicherungsbranche wie der Beginn des Versicherungsschutzes, der Gültigkeitsbereich des Versicherungsschutzes sowie die Möglichkeiten der Kündigung des entsprechenden Vertrages beschrieben. An allgemeine Kraftfahrtversicherungsbedingungen hat sich ein Versicherungsnehmer auch dann zu halten, wenn sich die besonderen Bedingungen für ein versichertes Fahrzeug verändern, beispielsweise durch die jährliche Anpassung des Beitrags.
Durch die allgemeinen Kraftfahrtversicherungsbedingungen wird zudem das Grundprinzip des Versicherungsschutzes sichergestellt, das die elementare Pflicht des Versicherers beschreibt, im Schadensfall für die entstandenen Kosten des Geschädigten einzustehen und diese zu ersetzen. Grundlegende Voraussetzung und somit Pflicht für den Versicherungsnehmer ist hierbei lediglich, dass bei der Unterzeichnung des Vertrages sämtliche Angaben zur eigenen Person und zum Fahrzeug nach bestem Wissen und Gewissen gemacht wurden. Auch die regelmäßige Zahlung des durch den besonderen Versicherungsvertrages festgelegten Beitrags sind eine Grundvoraussetzung dafür, dass sich die Versicherung an die Allgemeinen Kraftfahrtversicherungsbedingungen hält und in einem Schadensfall diesen Schaden ersetzen muss.
