allgemeine Betriebserlaubnis

Die allgemeine Betriebserlaubnis

Die allgemeine Betriebserlaubnis ist ein Zustand, den ein neues Fahrzeug gemeinsam mit einem deutschen Fahrzeugschein oder einem international anerkannten Dokument des Typs ZB II besitzt. Die allgemeine Betriebserlaubnis sichert dem Besitzer des Fahrzeugscheins zu, das entsprechende Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr führen zu können. Der Begriff als solcher ist nicht mit dem Fahrzeugschein als solchen zu verwechseln, der zwar als Dokument stets mitgeführt werden muss und dessen Besitz unerlässlich für die Nutzung des entsprechenden Fahrzeugs ist. Die allgemeine Betriebserlaubnis ist jedoch ein abstrakter Begriff, wobei dieser Zustand dann eintritt, wenn ein Fahrzeug mit den entsprechenden Papieren ausgestattet wird und somit für das Fahren im öffentlichen Straßenverkehr bereitsteht.

Die erste Instanz, die die allgemeine Betriebserlaubnis eines Fahrzeugs hat, ist der Hersteller des entsprechenden Fabrikats. Dieser erstellt nicht nur das Neufahrzeug, sondern stattet dieses auch mit den zugehörigen Papieren aus, die für eine allgemeine Betriebserlaubnis notwendig sind. Zu diesen zählen nicht nur der Fahrzeugschein, der vom Autofahrer stets mitzuführen ist, sondern beispielsweise auch der Fahrzeugbrief, der als Besitzurkunde gilt und nach Möglichkeit an einem sicheren Ort durch den Eigentümer aufbewahrt werden sollte. Wie es der Name Allgemeine Betriebserlaubnis bereits andeutet, umfasst der Begriff alle Dokumente, die für den Betrieb des Fahrzeugs im Straßenverkehr notwendig sind. Der Fahrzeugbrief als solcher zählt also nicht hierzu und muss somit auch nicht für das Führen des Fahrzeugs dauerhaft mitgeführt werden.

Welche Fahrzeuge benötigen keine allgemeine Betriebserlaubnis

Nicht jedes Fahrzeug in Deutschland benötigt eine Betriebserlaubnis, wobei in erster Linie nicht motorisierte Fahrzeuge bzw. Kraftfahrzeuge mit einer maximalen Geschwindigkeit unter sechs Stundenkilometern von dieser Pflicht ausgeschlossen sind. So ist es z.B. nicht notwendig, als Radfahrer Papiere über das Fahrzeug mit sich zu führen, selbst wenn dieses im öffentlichen Straßenverkehr genutzt wird. Doch auch für klassische PKW können sich Situationen ergeben, in denen das Fahrzeug ohne allgemeine Betriebserlaubnis bewegt werden darf. Die häufigste Situation dieser Art ist die sogenannte Überführungsfahrt, bei der das Fahrzeug mit einem roten Kennzeichen in einen anderen Bezirk der Bundesrepublik bzw. ins Ausland transportiert wird.

Die allgemeine Betriebserlaubnis kann ebenso einfach entzogen werden, ähnlich wie die Fahrerlaubnis durch Entzug des Führerscheins entzogen werden kann. In allen anderen Fällen herrscht die Betriebserlaubnis bis zur endgültigen Stilllegung eines Fahrzeugs vor, maximal nach einer Straftat kann dem Fahrzeughalter die Betriebserlaubnis vorzeitig entzogen werden. Hiernach bleibt dieser jedoch weiterhin im Besitz des Fahrzeugs, da der Fahrzeugbrief und dessen Besitz nicht vom Entzug der Betriebserlaubnis betroffen sind. Lediglich der Fahrzeugschein wird bis zur Verbüßung der Straftat aus dem Verkehr gezogen.